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   VG Greifswald, 10.11.2010 - 3 A 1427/05   

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VG Greifswald, 10.11.2010 - 3 A 1427/05 (https://dejure.org/2010,37937)
VG Greifswald, Entscheidung vom 10.11.2010 - 3 A 1427/05 (https://dejure.org/2010,37937)
VG Greifswald, Entscheidung vom 10. November 2010 - 3 A 1427/05 (https://dejure.org/2010,37937)
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  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.06.1996 - 6 M 20/95

    Erschließungsanlage; Neue Bundesländer; Bauprogramm; Teileinrichtungen;

    Auszug aus VG Greifswald, 10.11.2010 - 3 A 1427/05
    Ebenso wenig kommt es darauf an, in welcher Form dieser Plan aufgestellt worden ist und ob er sich auf einzelne Anbaustraßen bzw. Teileinrichtungen oder eine unbestimmte Vielzahl derartiger Anlagen bezieht (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 03.06.1996 - 6 M 20/05, LKV 1997, 225).

    Für die übrigen am 03.10.1990 noch nicht hergestellten Teileinrichtungen bleibt es bei der Anwendbarkeit des Erschließungsbeitragsrechts, es sei denn, die Anlage war zu diesem Zeitpunkt bereits insgesamt hergestellt und wurde nach dem Beitritt lediglich um weitere Teileinrichtungen ergänzt (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.11.2002 - 9 C 2/02, BVerwGE 117, 200, 203; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 03.06.1996 - 6 M 20/95, LKV 1997, 225; OVG Magdeburg, Urt. v. 12.08.2004 - 2 L 157/01, zit. n. juris; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Auflage, § 2, Rn. 38).

  • BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 5.06

    Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; Verfahrensmangel; Aufklärungspflicht;

    Auszug aus VG Greifswald, 10.11.2010 - 3 A 1427/05
    Erforderlich ist danach ein Mindestmaß an bautechnischer Herrichtung, nämlich das Vorhandensein einer hinreichend befestigten Fahrbahn (wofür zum Beispiel auch eine Schotterdecke genügen kann), einer - wenn auch primitiven - Form von Straßenentwässerung (ein bloßes Versickernlassen wäre dagegen nicht ausreichend) sowie einer eigenen Straßenbeleuchtung, die einen ungefährdeten Haus-zu-Haus-Verkehr ermöglicht (BVerwG, Urt. v. 11.07.2007 - 9 C 5/06, BVerwGE 129, 100).
  • BVerwG, 18.11.2002 - 9 C 2.02

    Erschließungsbeitrag; Teile von Erschließungsanlagen; Herstellung nach

    Auszug aus VG Greifswald, 10.11.2010 - 3 A 1427/05
    Für die übrigen am 03.10.1990 noch nicht hergestellten Teileinrichtungen bleibt es bei der Anwendbarkeit des Erschließungsbeitragsrechts, es sei denn, die Anlage war zu diesem Zeitpunkt bereits insgesamt hergestellt und wurde nach dem Beitritt lediglich um weitere Teileinrichtungen ergänzt (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.11.2002 - 9 C 2/02, BVerwGE 117, 200, 203; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 03.06.1996 - 6 M 20/95, LKV 1997, 225; OVG Magdeburg, Urt. v. 12.08.2004 - 2 L 157/01, zit. n. juris; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Auflage, § 2, Rn. 38).
  • BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 30.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Abgrenzung zwischen einzelner Erschließungsanlage und

    Auszug aus VG Greifswald, 10.11.2010 - 3 A 1427/05
    Ob ein Straßenzug als eine einzelne Erschließungsanlage zu qualifizieren ist oder aus mehreren Anlagen besteht, beurteilt sich - ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise - grundsätzlich nach dem durch die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt des Entstehens sachlicher Erschließungsbeitragspflichten geprägten Erscheinungsbild (BVerwG, Urt. v. 07.06.1996 - 8 C 30/94, BVerwGE 101, 225).
  • BVerwG, 25.01.1985 - 8 C 106.83

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Beitragserschließungskosten für eine Straße -

    Auszug aus VG Greifswald, 10.11.2010 - 3 A 1427/05
    Eine öffentliche, für das Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art vorgesehene, etwa 100 Meter lange und nicht verzweigte Sackgasse (Stichstraße), die eine ihrer Ausdehnung angemessene Anzahl von Grundstücken erschließt und im zeitlichen Zusammenhang mit der Anbaustraße endgültig hergestellt worden ist, in die sie einmündet, ist regelmäßig als erschließungsrechtlich unselbstständig zu qualifizieren (BVerwG, Urt. v. 25.01.1985 - 8 C 106.83, NVwZ 1985, 753).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.08.2004 - 2 L 157/01

    Kommunalabgabenrechtlicher Anlagenbegriff ist identisch mit dem

    Auszug aus VG Greifswald, 10.11.2010 - 3 A 1427/05
    Für die übrigen am 03.10.1990 noch nicht hergestellten Teileinrichtungen bleibt es bei der Anwendbarkeit des Erschließungsbeitragsrechts, es sei denn, die Anlage war zu diesem Zeitpunkt bereits insgesamt hergestellt und wurde nach dem Beitritt lediglich um weitere Teileinrichtungen ergänzt (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.11.2002 - 9 C 2/02, BVerwGE 117, 200, 203; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 03.06.1996 - 6 M 20/95, LKV 1997, 225; OVG Magdeburg, Urt. v. 12.08.2004 - 2 L 157/01, zit. n. juris; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Auflage, § 2, Rn. 38).
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